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LeserserviceBeratungshilfe: Anrechnung der Kostenerstattung

Abo-Inhalt27.06.20252 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Der Anwalt war im Rahmen der Beratungshilfe außergerichtlich mit einem Widerspruchsverfahren in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt worden. Der Mandant hatte zunächst die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 15 EUR entrichtet. Anschließend hat der Anwalt gegen den Bescheid der Behörde Widerspruch eingelegt und eine Erledigung mit der Behörde erzielt. Diese hat dem Widerspruch sodann teilweise abgeholfen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat sie zu einem Drittel übernommen. Der Anwalt fragt, wie er gegenüber der Behörde abzurechnen hat und welche weitere Vergütung er von der Landeskasse verlangen kann. |

AUSGABE: RVGprof 7/2025, S. 119 · ID: 50442115

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