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>KlagerücknahmeSo berechnet sich die Vergütung, wenn die Klage vor einem Sachantrag zurückgenommen wird

Abo-Inhalt21.11.202530 Min. Lesedauer

von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| In Kostenfestsetzungsverfahren ist vielfach umstritten, welche Verfahrensgebühr auf Beklagtenseite entsteht, wenn im schriftlichen Vorverfahren lediglich die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft erfolgt und die Klage anschließend zurückgenommen wird. Fraglich ist insbesondere, ob die bloße Verteidigungsanzeige bereits als Sachantrag im Sinne von Nr. 3101 VV RVG anzusehen ist und damit die volle 1,3-Gebühr (Nr. 3100 VV RVG) auslöst  oder ob lediglich die ermäßigte 0,8-Gebühr entsteht. |

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AUSGABE: RVGprof 12/2025, S. 213 · ID: 50608447

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