EinkommensteuerMitarbeiterkapitalbeteiligungen – ab 2024 sind sie so lukrativ wie nie zuvor
| Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver. So steigt der steuerliche Freibetrag von 1.440 Euro auf 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich modifiziert und verbessert. Ab 2024 können damit wesentlich mehr Arbeitgeber in den Genuss der Begünstigungen kommen. SSP beleuchtet die Neuerungen und zeigt, wie sich Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auswirken. |
AUSGABE: SSP 1/2024, S. 9 · ID: 49836354