Einkommensteuer
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – ab 2024 sind sie so lukrativ wie nie zuvor
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver. So steigt der steuerliche Freibetrag von 1.440 Euro auf 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung ...