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26.09.2024

EinkommensteuerAbfindung mit Fünftel-Regelung versteuern: Diese Musterprozesse sind beim BFH anhängig

Abo-Inhalt 26.09.2024 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Deutschland schwächelt, viele Unternehmen verringern die Belegschaft; oft mit Zahlung einer Abfindung. Die ist aber zu versteuern. Damit die Steuer nicht zu hoch ausfällt, hat der Gesetzgeber die Fünftel-Regelung geschaffen. Doch unter welchen Voraussetzungen gilt diese? Auf welche anhängigen Verfahren können Sie aufspringen? Und welche Steuergestaltungen lassen sich nutzen? Diesen drei Fragen geht SSP in einer dreiteiligen Beitragsserie auf den Grund. Teil 2 zeigt, welche Verfahren derzeit beim BFH anhängig sind. |

AUSGABE: SSP 10/2024, S. 5 · ID: 50152016

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