Betriebsausgaben/WerbungskostenHäusliches Arbeitszimmer: So unterscheidet es sich von „betrieblich genutzten Räumen“
| Um Aufwendungen für betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen. So will es § 4 Abs. 7 EStG. Diese lästige und aufwändige Pflicht gilt nicht für Räume, die betrieblich genutzt werden. Diese sind „aufzeichnungstechnisch“ also sozusagen privilegiert. Aber was unterscheidet betrieblich genutzte Räume von einem betrieblich genutzten häuslichen Arbeitszimmer? Was ist steuerlich besser und wo lauern Steuer- fallen? Genau das fragt sich auch ein SSP-Leser. |
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AUSGABE: SSP 10/2024, S. 9 · ID: 50126194