26.09.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 26.09.2024 abgeschlossen.
Betriebsausgaben/WerbungskostenHäusliches Arbeitszimmer: So unterscheidet es sich von „betrieblich genutzten Räumen“
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Um Aufwendungen für betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen. So will es § 4 Abs. 7 EStG. Diese lästige und aufwändige Pflicht gilt nicht für Räume, die betrieblich genutzt werden. Diese sind „aufzeichnungstechnisch“ also sozusagen privilegiert. Aber was unterscheidet betrieblich genutzte Räume von einem betrieblich genutzten häuslichen Arbeitszimmer? Was ist steuerlich besser und wo lauern Steuer- fallen? Genau das fragt sich auch ein SSP-Leser. |
AUSGABE: SSP 10/2024, S. 9 · ID: 50126194
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion