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TotalschadenLeasingunfall, Totalschaden und neuer Leasingvertrag: Ist Differenz der Leasingraten zu erstatten?

Top-BeitragAbo-Inhalt08.08.20227921 Min. Lesedauer

| Folgende Frage erreicht UE derzeit häufig: Ein Leasingfahrzeug erleidet einen Totalschaden. Es wird nicht repariert. Die Leasinggesellschaft (LG) kündigt den Leasingvertrag. Sie rechnet den derzeit üppigen WBW minus Restwert mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer ab. Und nun stellt der Leasingnehmer (LN) fest, dass für einen neuen Leasingvertrag die monatlichen Raten für ein gleichartiges Fahrzeug drastisch gestiegen sind. Die Differenz möchte er als Schadenersatz vom Unfallgegner. Geht das? Nein, sagt UE und liefert Ihnen die rechtlichen Grundlagen. |

Den Sachschaden erleidet der LN

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AUSGABE: UE 9/2022, S. 12 · ID: 48524175

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