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Nov. 2025

ReparaturkostenAG Ahaus zu „Gewerbekundenrabatt“-Phantasien im Rahmen einer Abrechnung fiktiver Reparaturkosten

Abo-Inhalt20.10.2025224 Min. Lesedauer

| Ein Betrieb mit 20 Fahrzeugen im Fuhrpark, die auf zwei Marken verteilt sind, rechnet Reparaturkosten fiktiv ab. Der Versicherer behauptet, bei einem ortsansässigen sehr großen Mercedes-Händler bekämen Firmenkunden pauschal einen Gewerbekundenrabatt, der bei der Abrechnung des Schadenersatzes hinsichtlich der Reparaturkosten abzuziehen sei. Obwohl das ein Vortrag ins Blaue hinein ist, hat das AG Ahaus Beweis erhoben und die Beweislast beim Versicherer gesehen. Das ist auch richtig. Denn der Standardpreis ist der Normalfall und der Versicherer behauptet davon Abweichendes. |

Die Beweisaufnahme hat im Urteilsfall ergeben: Kein Rabatt. Also hat das Gericht die Differenz zugesprochen (AG Ahaus, Urteil, Az. 14 C 120/24, Abruf-Nr. 250764, eingesandt von Rechtsanwalt Derk Röttgering, Gescher).

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AUSGABE: UE 11/2025, S. 3 · ID: 50595956

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