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GutachterkostenAG Aschaffenburg: Für vorgefertigten Text können keine Schreibkosten abgerechnet werden

Abo-Inhalt21.11.2025196 Min. Lesedauer

| Als Schreibkosten akzeptiert das AG Aschaffenburg keine „Kosten für die Zurverfügungstellung von mit Text bedrucktem Papier“, sondern nur für Schreibaufwand. Dieser enthalte Schreibarbeit in Form von eigener geistiger Textkonzeption, Formulierung und Niederlegung. |

Nicht hierunter falle das bloße Einkopieren eines ganzen Textes oder das Einstellen eines Tabellenblocks aus einem Berechnungsprogramm, das die textliche Darstellung nach Eingabe der Daten selbstständig generiert (AG Aschaffenburg, Urteil vom 06.06.2025, Az. 116 C 173/25, Abruf-Nr. 251195, eingesandt von Rechtsanwalt Carl Jörg Brandt-Jarofke, Langenfeld).

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AUSGABE: UE 12/2025, S. 1 · ID: 50629024

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