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Dez. 2025

RegressSeitenscheibe beim Ausbauen gerissen – was tun im Regress?

Abo-Inhalt24.11.202553 Min. Lesedauer

| Die Seitenscheiben, die „nur in der Rechnung“ aus- und wieder eingebaut wurden, tatsächlich aber nur zum drumherum lackieren abgeklebt waren, haben wir im Zuge der Regressthematik oft genug thematisiert. Nun kommt ein Leser mit dem „ausgebaut und dabei gerissen“-Fall. |

Frage: Wir halten uns seit einiger Zeit präzise an die Vorgaben aus den Gutachten. Im Zuge der Instandsetzung von Seitenteilen bauen wir die Scheibe aus. Das gelingt aber nicht immer schadenfrei. Eine durchaus nennenswerte Zahl von Scheiben reißt auch bei größter Vorsicht. Bisher haben viele Versicherer die Erstattung der Kosten für die neue Scheibe verweigert mit der Begründung, wir hätten die beschädigt, also könnten wir dafür nichts verlangen. Ist das so richtig?

Antwort: Nein, das ist falsch. Die Position „Seitenscheibe“ unterfällt dem Werkstattrisiko. Und im Regress hat die Werkstatt nichts zu befürchten.

Position „gerissene Seitenscheibe“ unterfällt Werkstattrisiko

Wenn der Geschädigte – mit anwaltlicher Hilfe – den Schadenersatz selbst beitreibt, unterfällt diese Position zweifelsfrei dem vom Schädiger zu tragenden Werkstattrisiko, allerdings Zug um Zug gegen Abtretung von eventuellen Rückforderungsansprüchen des Geschädigten gegen die Werkstatt an den Versicherer.

Die Argumente im Regress sind dieselben wie die bei der Durchsetzung

Dass die Werkstatt nach Auffassung von UE im Regress nichts zu befürchten hat, ergibt sich aus folgenden Ausführungen, die auch dann gelten, wenn die Werkstatt aus abgetretenem Recht selbst gegen den Versicherer vorgeht. Denn in beiden Konstellationen geht es – nur mit umgekehrtem Vorzeichen – um dasselbe: Das Blech des Seitenteils war zum Zeitpunkt des Ausbaus der Scheibe verformt. Weil die Scheibe fest mit dem Blech verklebt ist, steht sie aufgrund der Verformung des Blechs unter Spannung. Dass sie beim Heraustrennen reißen kann, ist eine Folge davon. Es handelt sich also nicht um einen handwerklichen Fehler, sondern um ein ganz normales Risiko: Das kann gutgehen, das kann schiefgehen. Wie das bei einem Risiko nun einmal so ist.

Wichtig | Hilfreich wäre, wenn die Schadengutachter im Gutachten auf dieses Risiko aufmerksam machen würden mit einer kurzen Bemerkung, dass die Kosten des Ersatzes einer gerissenen Scheibe hinzukommen können, weil deren Reißen im Rahmen des normalen Risikos liegt. Und ebenso hilfreich wäre, wenn manche Werkstatt das dann nicht als Aufforderung zum Tanz versteht mit der Folge, dass ab dann alle Scheiben reißen.

Weiterführender Hinweis
  • Textbaustein 650: Wenn die Seitenscheibe beim Ausbauen reißt, ist das ein verwirklichtes ganz normales Risiko (H/K), auf Seite 17 dieser Ausgabe und unter der Abruf-Nr. 50609421 auffindbar

AUSGABE: UE 12/2025, S. 8 · ID: 50609353

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