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Dez. 2025

RestwertEingabefehler des Gutachters führt zu überhöhtem Restwert – Versicherer akzeptiert Korrektur nicht

Abo-Inhalt05.11.2025182 Min. Lesedauer

| Das Dauerthema „Restwert“ führt immer wieder zu mit harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen. Eine davon ist Gegenstand der folgenden Frage eines UE-Lesers: |

Frage: Als Schadengutachter habe ich ein verunfalltes Fahrzeug in die Restwertbörse gestellt. Dabei ist mir im Hinblick auf das Baujahr ein Eingabefehler unterlaufen, ich habe das Objekt „zu jung“ gemacht. Das ist beim – daraufhin geplatzten – Verkauf an den Bieter aufgefallen. Als „zu alt“ hat er zu dem von ihm genannten Preis sein Angebot zurückgezogen. Das Schadengutachten lag zu diesem Zeitpunkt dem Versicherer bereits vor.

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AUSGABE: UE 12/2025, S. 12 · ID: 50609620

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