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RegressGescheiterter Regress des Versicherers gegen die Werkstatt wegen Verbringungskosten und anderem
Abo-Inhalt14.11.2025193 Min. Lesedauer
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AG Tostedt macht kurzen Prozess
| Der regressverliebte Versicherer aus dem Münsterland hat es u. a. mit der Rückforderung von Verbringungskosten versucht, die über seinen Fantasiebetrag von 100 Euro hinausgehen. Das AG Tostedt hat die Klage abgewiesen. |
Soweit der Versicherer eine Kürzung auf pauschal 100 Euro vorgenommen habe, sei das nicht schlüssig. Die Werkstatt habe für die Verbringung eine Stunde zu 215 Euro abgerechnet. Das Gericht vermöge nicht zu erkennen, inwieweit dieser Betrag übersetzt sein solle. Vielmehr erscheine der Aufwand von einer Stunde für den Transport unter Berücksichtigung zweimaliger Hin- und Rückfahrt einschließlich des Auf- und Abladens nachvollziehbar.
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AUSGABE: UE 12/2025, S. 4 · ID: 50626787
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