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Fiktive AbrechnungHol- und Bringservice nur für Partnerversicherer: Dann können 10 km zur Verweisungswerkstatt zu weit sein

Top-BeitragLeseprobe19.11.2025197 Min. Lesedauer

| In ländlicher Gegend mit schwachem öffentlichen Nahverkehr können zehn km Entfernung zur Verweisungswerkstatt zu weit sein. Wenn der Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln 57 Minuten mit zweimaligem Umsteigen dauert und die vom Geschädigten favorisierte Werkstatt viel näher liegt, ist die Verweisung auf die Alternativwerkstatt unzumutbar, so das AG Besigheim. |

Die Verweisungswerkstatt verfüge zwar über einen Hol- und Bringservice bis zu 20 km, allerdings hänge dieser von deren Vereinbarungen mit dem jeweiligen Versicherer ab. Er ist nicht für jedermann zugänglich. Der Versicherer hat auch nicht vorgetragen, dass er für den konkreten Geschädigten zugänglich sei (AG Besigheim, Urteil vom 17.07.2025, Az. 7 C 507/24, Abruf-Nr. 251198, eingesandt von Rechtsanwalt Achim Beiermeister, Ludwigsburg).

Weiterführender Hinweis
  • Urteilsübersicht „Stammwerkstatt wohnortnah“ → Abruf-Nr. 50561120

AUSGABE: UE 12/2025, S. 6 · ID: 50629124

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