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ReparaturkostenLG Berlin II konkretisiert Auslastungsthematik bei der Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs
Abo-Inhalt14.11.2025192 Min. Lesedauer
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Auf konkreten Vor-trag der Werkstatt darf Versicherer nicht bloß bestreiten
| Dass die Auslastung der Werkstatt mit Kundenaufträgen die Voraussetzung für den Schadenersatz ohne den 20-Prozent-Abzug bei der Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs beim Haftpflichtschaden ist, ist ein alter Hut. Ein Urteil des LG Berlin II zeigt noch einmal sehr deutlich auf, wie es um die Vortragslast steht. |
Konkret sagt das Gericht: Die geschädigte Werkstatt hat nur die sekundäre Vortragslast zu ihrer Auslastung. Die entsteht, wenn der Versicherer fehlende Auslastung behauptet. Hat die Werkstatt dann
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AUSGABE: UE 12/2025, S. 1 · ID: 50626784
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