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AuslandsschadenKosten für Schadengutachten bei Unfall in Österreich
| Die Kosten für ein in Deutschland erstelltes Schadengutachten sind auch noch österreichischem Recht zu erstatten, entschied das AG Mönchengladbach-Rheydt. |
Passend zur Urlaubszeit: Hat der in Deutschland lebende Geschädigte einen Unfall in Österreich und ist der andere Unfallbeteiligte kein Deutscher, gilt das österreichische Schadenrecht. Auch nach österreichischem Recht sind die Kosten für ein Schadengutachten zu erstatten. Die vom Versicherer behauptete Deckelung auf 300 EUR gibt es nicht, entschied das durch einen Sachverständigen beratene AG Mönchengladbach-Rheydt (AG Mönchengladbach-Rheydt 26.6.25, 10 C 44/23, Abruf-Nr. 248896, eingesandt von RA Dirk Bohlen und SV Andreas Kleber, Mönchengladbach).
AUSGABE: VA 8/2025, S. 131 · ID: 50468063