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GeschwindigkeitsüberschreitungZu schnell bei „verwirrender Beschilderung“
| Wer „Verkehrsschilder“ nicht versteht, oder verstehen will, auf denen Verhaltensregeln angezeigt werden, die einen Regelungseingriff in den Verkehrsfluss vorgeben, und statt der gebotenen Rücksicht genau das Gegenteil tut, indem er statt der vorgegebenen Geschwindigkeit mehr als doppelt so schnell fährt, entscheidet sich bewusst und gewollt dazu, Regelungen und Verkehrssituation zu ignorieren. |
Mit der Begründung hat das OLG Frankfurt a. M. den Entlastungsversuch eines Betroffenen zurückgewiesen (20.1.25, 2 ORbs 4/25, Abruf-Nr. 247330). Der Betroffene befuhr die Autobahn mit 146 km/h, obwohl wegen einer Lkw-Kontrolle die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert war. Dazu waren „Klappschilder“ verwendet worden. Diese sind an der Autobahn angebracht und können situationsbezogen „ausgeklappt“ werden.
AUSGABE: VA 8/2025, S. 140 · ID: 50341391