Geschwindigkeitsüberschreitung
Zu schnell bei „verwirrender Beschilderung“
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FristenNeue (längere) Postlaufzeiten
| Durch die Änderung des Postgesetzes durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz kann sich die Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen lassen. In diesem Zuge wurde mit Wirkung vom 1.1.25 die sog. Dreitagesfiktion in eine Viertagesfiktion geändert. |
Das LG Braunschweig hat nun in einem Beschluss in Zusammenhang mit Pflichtverteidigungsfragen darauf hingewiesen, dass in Zukunft bei der Frage des Fristablaufs, die u. a. eine Rolle spielen kann, wenn es darum geht, ob eine Stellungnahmefrist betreffend der Benennung eines Pflichtverteidigers bereits abgelaufen ist, diese neue – längere – Frist zu berücksichtigen ist. Im entschiedenen Fall war daher die Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers als vom Beschuldigten gewünscht zu früh erfolgt und ist aufgehoben worden (LG Braunschweig 24.2.25, 1 Qs 46/25, Abruf-Nr. 247307).
AUSGABE: VA 8/2025, S. 143 · ID: 50341303