Nov. 2025
Regress
AG Charlottenburg sieht in „laut Gutachten“ auch Preisvereinbarung
20.10.2025
31 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
MietwagenkostenAG Bad Oeynhausen sehr ausführlich zum Mietwagenrisiko – aber mit Konstruktionsfehler
Abo-Inhalt20.10.202521 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Dass die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des „Mietwagenrisikos“ der anwaltlichen Vertretung des Geschädigten, aber auch den Gerichten, die Arbeit erleichtert, ist offensichtlich. Derzeit wird in vielen Verfahren versucht, das Ziel zu erreichen. Dem Vernehmen nach ist eine Entscheidung des LG Heilbronn auf dem Weg zum BGH. Sobald VA Details kennt, werden die nachgereicht. Eine Entscheidung des AG Bad Oeynhausen ist in der Datenbank des Landes NRW veröffentlicht. Diese ist zweifach bemerkenswert. |
1. AG Bad Oeynhausen will Mietwagenrisiko auch auf den Tarif anwenden
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VA 11/2025, S. 190 · ID: 50585654
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion