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LeasingBeim Restwertleasing hat der Verbraucher – anders als beim Kilometerleasing – ein Widerrufsrecht
Abo-Inhalt20.10.202530 Min. Lesedauer
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| In VA 12, 203 haben wir das Urteil des BGH vorgestellt, wonach der Verbraucher beim Kilometerleasingvertrag kein Widerrufsrecht hat – weder unter einem der Finanzierung vergleichbaren Aspekt noch in der Regel im Hinblick auf Fernabsatz oder AGV (BGH 25.9.24, VIII ZR 58/23, Abruf-Nr. 244426). Wegen vielfacher Nachfragen geben wir hier noch einen ergänzenden Hinweis: |
Kilometerleasing und Restwertleasing müssen unter-schieden werden
Die Rechtslage beim Kilometerleasingvertrag darf nicht mit der beim Restwertleasing verwechselt werden. Denn dafür hält das BGB eine gesonderte Regelung bereit:
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AUSGABE: VA 11/2025, S. 187 · ID: 50588242
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