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Aktuelle GesetzgebungAb 1.1.26: LG erst ab 10.000 EUR, Berufung erst ab 1.000 EUR

Abo-Inhalt09.12.202591 Min. Lesedauer

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 21.11.25 gilt nun für alle ab dem 1.1.26 eingereichten Klagen: Der Eingangsstreitwert für das Landgericht ist auf 10.000 EUR angehoben (§ 23 Nr. 1 GVG, § 44 EGGVG). Es gibt auch viele neue Spezialzuständigkeiten (§ 23 Nr. 1, §§ 71, 72a, 119 GVG).

Die Grenze, bis zu der das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO zulässig ist, ist auf 1.000 EUR angehoben.

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AUSGABE: VA 1/2026, S. 1 · ID: 50651586

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