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PfändungsfreigrenzenBMJ veröffentlicht berichtigte Pfändungsfreibeträge zum 1.7.24

Abo-Inhalt03.07.2024223 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In VE 24, 118 haben wir über die Auswirkungen der neuen Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.24 berichtet. Nach dem Redaktionsschluss der vorgenannten Ausgabe hat das BMJ eine korrigierte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht (BGBl. I Nr. 160a vom 24.5.24). In der Berichtigung heißt es u. a.: „Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Nummer 1 Buchstabe b ist die Angabe „560,90“ durch die Angabe „561,43“ zu ersetzen.“ Der folgende Beitrag zeigt, was das bedeutet. |

Nach den überraschenden Korrekturen ergeben sich jetzt seit dem 1.7.24 folgende Freibeträge:

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AUSGABE: VE 9/2024, S. 151 · ID: 50084453

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