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Apr. 2025

Erbschaftsteuer/SterbegeldversicherungBFH: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung

14.11.2024 1 Min. Lesedauer

| Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Das hat der BFH entschieden. |

Im konkreten Fall waren ein Steuerzahler und seine Schwester Erben ihrer verstorbenen Tante geworden. Diese hatte eine sog. Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht für die Versicherungssumme zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, um die Kosten ihrer Bestattung zu decken. Der BFH urteilte, dass aufgrund der von der Tante abgeschlossenen Sterbegeldversicherung ein Sachleistungsanspruch in Bezug auf die Bestattung auf die Erben übergegangen war. Dieser fiel in Höhe der Versicherungsleistung in den Nachlass und erhöhte somit die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer. Im Gegenzug sind die Kosten der Bestattung aber nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten bei der Bemessung der Erbschaftsteuer steuermindernd zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 10.07.2024, Az. II R 31/21, Abruf-Nr. 244791).

AUSGABE: VVP 4/2025, S. 2 · ID: 50238702

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