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BuchauszugOLG München präzisiert Umfang des Buchaus- zuganspruchs eines Versicherungsvertreters
Abo-Inhalt 10.02.2025 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
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| Das OLG München hat einige Klarstellungen zum Umfang des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Buchauszug nach § 87c HGB getroffen. Da über die einzelnen Auskunftsansprüche wiederholt gestritten wird, ist die Entscheidung sehr zu begrüßen und stärkt die Rechte des Vertreters. |
OLG nennt zusätzliche Auskunftspunkte bei Personenversicherungen
AUSGABE: VVP 4/2025, S. 5 · ID: 50308406
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