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Apr. 2025

Kranken- und PflegeversicherungUnwirksame Prämienerhöhung – Versicherter in Gruppen- versicherung kann keine Rückzahlung der Prämie verlangen

15.01.2025 1 Min. Lesedauer

| Nur der Versicherungsnehmer kann die Unwirksamkeit einer Prämienanpassung geltend machen, nicht aber der Versicherte. Und: Auch in der Gruppenversicherung stehen Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Prämien nur dem Versicherungsnehmer zu. Dies hat das LG Kleve für den Fall eines Gruppenversicherungsvertrags entschieden, dessen Gegenstand eine Kranken- und Pflegeversicherung war. |

Die Frau aus dem Urteilsfall sei nicht berechtigt, etwaige Unwirksamkeiten von Prämienänderungen nach § 203 VVG durch den Versicherer in dem Gruppenversicherungsvertrag geltend zu machen, da sie nicht Versicherungsnehmerin, sondern nur Versicherte ist. Sie sei nicht Vertragspartnerin, sondern der Versicherungsnehmer. Trotz § 44 VVG hat der Versicherte nicht die Rechte eines Vertragspartners, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Er kann insbesondere keine Gestaltungsrechte ausüben und dem Inhalt des Versicherungsscheins nicht wirksam widersprechen (LG Kleve, Urteil vom 27.03.2024, Az. 6 O 64/23, Abruf-Nr. 244395).

AUSGABE: VVP 4/2025, S. 4 · ID: 50250656

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