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Gebäudeversicherung/HaftungBGH: Ausschluss von Schwammschäden nach Leitungswasseraustritt kann unwirksam sein
Top-Beitrag Abo-Inhalt 19.02.2025 5 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg
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| Der Ausschluss von Schäden durch Schwamm ist in nahezu allen Gebäudeversicherungen zu finden. Umso wichtiger ist daher ein aktueller Beschluss des BGH zur Wirksamkeit dieser marktüblichen Ausschlussklausel. Der folgende Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und erläutert das Haftungsszenario für Makler. |
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Bild: NfL - stock.adobe.com
AUSGABE: VVP 4/2025, S. 6 · ID: 50306244
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