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März 2025

AusgleichsanspruchBerechtigte fristlose Kündigung des Unternehmens ist nicht gleich Ausgleichsverlust

Abo-Inhalt 14.01.2025 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München

| Der verbreitete Glaube, eine berechtigte fristlose Unternehmerkündigung würde gleichzeitig zum Verlust des Handelsvertreterausgleichs führen, ist falsch. Nur dann, wenn den Handelsvertreter ein persönlicher (kein zugerechneter) Schuldvorwurf trifft, kommt es zum Ausgleichsverlust. VVP macht Sie mit den Details vertraut. |

Kündigung muss in schuldhaftem Verhalten des Handelsvertreters liegen

AUSGABE: VVP 3/2025, S. 8 · ID: 50280282

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