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Versicherungsteuer(Keine) Steuerfreiheit für sog. Funktionsinvaliditätsversicherung?
22.01.2025 1 Min. Lesedauer
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BFH ist am Zug
| Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif“ zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 5 VersStG, da diese im Kern eine Unfallversicherung ist? Diese Frage muss der BFH auf die Revision eines Versicherungsunternehmens hin unter dem Az. V R 13/24 klären. |
Das FG Köln hatte zuvor entschieden, dass die vereinnahmten Versicherungsentgelte der Versicherungsteuer unterliegen und nicht nach § 4 Nr. 5 S. 1 VersStG von der Steuer befreit sind (FG Köln, Urteil vom 21.02.2024, Az. 2 K 1552/19, Abruf-Nr. 242637).
AUSGABE: VVP 3/2025, S. 2 · ID: 50282984
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