Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2025

D&O-VersicherungBGH zur D&O-Versicherung: Klausel über automatisches Vertragsende bei Insolvenz unwirksam

Top-BeitragAbo-Inhalt05.02.20253136 Min. LesedauerVon Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Dr. Volker Hees, Hoffmann Liebs Rechtsanwälte, Düsseldorf

| Gegen das insolvenzbedingte Haftungsrisiko können Unternehmen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitenden Angestellten eine D&O-Versicherung abschließen. Die Klauseln in den Versicherungsbedingungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Zuletzt entschied der BGH, dass die Klausel unwirksam ist, die das automatische Ende des Versicherungsvertrags mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in der der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. VVP stellt das Urteil und seine Folgen für Unternehmen vor. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VVP 3/2025, S. 23 · ID: 50309348

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte