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BarrierefreiheitsgesetzBarrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Vermittler mit Blick auf ihre Homepage wissen müssen

Abo-Inhalt06.03.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und setzt die Anforderungen der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie um. Das BFSG bedeutet für Versicherungsvermittler eine erhebliche Erweiterung der Pflichten im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, insbesondere für die Vermittlerhomepage. VVP zeigt, welche Anforderungen hier zu erfüllen sind. |

AUSGABE: VVP 4/2025, S. 20 · ID: 50339324

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