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Öffentlicher DienstDienstliche Kleidung auf privater Party? Keine gute Idee
Abo-Inhalt19.09.202511 Min. Lesedauer
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| Ein außerdienstliches Fehlverhalten kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig schädigen und zu einer Entlassung einer Kommissaranwärterin führen. |
Zu diesem Ergebnis kam das VG Düsseldorf (2.9.25, 2 L 2837/25, Abruf-Nr. 250277). Hintergrund des Rechtstreits ist die Entlassung einer Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat.
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AUSGABE: AA 10/2025, S. 166 · ID: 50554755
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