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ArbeitsunfallEin Tankstopp ist eine private Angelegenheit
| Das Auftanken eines Motorrads ist als rein privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung für die Zurücklegung des Wegs zur versicherten Tätigkeit grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (hier: Verkehrsunfall auf einem Abweg in entgegengesetzter Richtung zur Arbeitsstätte). |
Diese Entscheidung traf das LSG Baden-Württemberg (26.9.24, L 10 U 3706/21, Abruf-Nr. 245710). Es bestätigte damit die Ansicht des SG Karlsruhe, das die Klage vorab zurückgewiesen hatte. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII seien Arbeitsunfälle nur versichert, wenn sie sich auf dem „unmittelbaren“ Weg zur Arbeitsstätte ereignen. Das Tanken gelte jedoch als private Handlung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle, da der Unfall auf einem Umweg und nicht auf dem direkten Arbeitsweg passierte.
AUSGABE: AA 4/2025, S. 55 · ID: 50359603