Feb. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
UmsatzsteuerAnwendungsfragen in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen
Abo-Inhalt13.01.20252 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern ergänzt das zum Friedhof- und Bestattungswesen ergangene BMF-Schreiben vom 23.11.2020 (III C 2 – S 7107/19/10004 :008, 2020/1212492, BStBl I 20, 1335). |
Erbringen jPöR im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens Leistungen gegen Entgelt, liegt ein Leistungsaustausch nach umsatzsteuerrechtlichem Verständnis und damit insoweit eine unternehmerische Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG vor. Werden derartige Leistungen durch jPöR in öffentlich-rechtlicher Handlungsform erbracht, ist der die Unternehmereigenschaft einschränkende Anwendungsbereich des § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG eröffnet.
AUSGABE: AStW 2/2025, S. 134 · ID: 50275507
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion