Feb. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) Welche Erleichterungen kommen auf Steuerberater und Unternehmen zu?
Abo-Inhalt13.01.20258 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) mit den Änderungsmaßgaben beschlossen, von denen der Bundesrat (BR-Drs.483/24 (B)) seine Zustimmung abhängig gemacht hatte. Die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wurde am 13.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. AStW informiert, welche Erleichterungen für Steuerberater und Unternehmen ab 1.1.2025 gelten. |
AUSGABE: AStW 2/2025, S. 141 · ID: 50275505
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion