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Worauf Arbeitgeber achten müssenDiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Abo-Inhalt13.01.202510 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
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Werden Überstundenzuschläge nur fällig, wenn die für Vollzeitbeschäftigte geltenden wöchentlichen Arbeitszeiten überschritten werden, kann darin eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten liegen, ferner eine mittelbare Diskriminierung von Frauen – das hat das BAG ganz aktuell in zwei Urteilen entschieden. Was bedeutet das in der Praxis? |
AUSGABE: AStW 2/2025, S. 124 · ID: 50275509
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