Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) Welche Erleichterungen kommen auf Steuerberater und Unternehmen zu?

Abo-Inhalt13.01.20258 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) mit den Änderungsmaßgaben beschlossen, von denen der Bundesrat (BR-Drs.483/24 (B)) seine Zustimmung abhängig gemacht hatte. Die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wurde am 13.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. AStW informiert, welche Erleichterungen für Steuerberater und Unternehmen ab 1.1.2025 gelten.
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AStW 2/2025, S. 141 · ID: 50275505

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte