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Apr. 2025

§ 20 EStGForderungsverzicht eines Gesellschafters gegen Besserungsschein

Abo-Inhalt13.03.20252 Min. Lesedauer
Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird, so ein aktuelles Urteil des BFH.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 4/2025, S. 292 · ID: 50344901

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