Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2025

Neue Steuerstundung nach § 28 Abs. 3 ErbStGErweiterte Stundungsmöglichkeiten bei Wohnimmobilien

Abo-Inhalt13.03.20254 Min. Lesedauer
Wenn Immobilien im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung den Eigentümer wechseln und Erbschaft- und Schenkungsteuer anfällt, besteht die Möglichkeit, eine Stundung der festgesetzten Steuern zu beantragen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden die Stundungsmöglichkeiten erweitert.

Grundsätze zur Steuerstundung

AUSGABE: AStW 4/2025, S. 267 · ID: 50344885

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte