Apr. 2025
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§ 3a EStGSteuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG
Abo-Inhalt13.03.20252 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Die gesonderte Feststellung gemäß § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bindend (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO). |
Sachverhalt
AUSGABE: AStW 4/2025, S. 274 · ID: 50344888
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