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Juni 2025

§ 3c EStGBestimmung der Beteiligungsquote i. S. d. § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Abo-Inhalt15.05.20253 Min. Lesedauer
Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft, sondern auf die hinter der Personengesellschaft stehenden natürlichen Personen abzustellen. Dies hat das FG Münster aktuell entschieden.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 6/2025, S. 398 · ID: 50411190

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