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UmsatzsteuerLeistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II)

Abo-Inhalt15.05.20254 Min. Lesedauer
In den Entscheidungsgründen kann das Finanzgericht auf die Begründung eines seinem Urteil vorangegangenen Beschlusses über die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung in gleicher Sache ohne Rechtsverstoß verweisen.

Beachten Sie | Die Leitsätze, die entscheidungserheblichen Details des Sachverhalts und die Entscheidungsgründe entsprechen weitgehend denen der Parallelentscheidung zum Besprechungsurteil vom 13.11.2024, XI R 5/23. Zur Vermeidung von Wiederholungen konzentriert und fokussiert sich diese Urteilsbesprechung auf die Abweichungen von und Ergänzungen zu der Parallelentscheidung und verweist ansonsten auf deren Urteilsbesprechung.

AUSGABE: AStW 6/2025, S. 437 · ID: 50411210

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