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Juli 2025

UmsatzsteuerDifferenzbesteuerung: Vertrauensschutz setzt Gutgläubigkeit voraus

Abo-Inhalt13.06.20254 Min. Lesedauer
Es geht zulasten des Steuerpflichtigen, der die Anwendung der Differenzbesteuerung begehrt, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a UStG unerwiesen geblieben ist und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 7/2025, S. 524 · ID: 50446990

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