Juli 2025
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§ 5 EStGTeilwertabschreibung einer bestrittenen Forderung
Abo-Inhalt13.06.20252 Min. Lesedauer
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Maßgebend für eine Aktivierung ist nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. |
Sachverhalt
AUSGABE: AStW 7/2025, S. 478 · ID: 50446835
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