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Juli 2025

§ 5 EStGTeilwertabschreibung einer bestrittenen Forderung

Abo-Inhalt13.06.20252 Min. Lesedauer
Maßgebend für eine Aktivierung ist nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 7/2025, S. 478 · ID: 50446835

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