Juli 2025
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Mitwirkungsverlangen nach § 200a AOKnow-how für die Beratungspraxis
Abo-Inhalt13.06.20255 Min. Lesedauer
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Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab dem 1.1.2025 haben Prüfer des Finanzamts die Möglichkeit, die Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung durch ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen sicherzustellen. Was es mit dem Mitwirkungsverzögerungsgeld und dem Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld auf sich hat und wie sich diese Sanktionen vermeiden lassen, erörtert der folgende Praxisbeitrag. |
Grundsätze zu den Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen
AUSGABE: AStW 7/2025, S. 470 · ID: 50446832
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