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Juli 2025

GewerbesteuerFreiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Abo-Inhalt13.06.20254 Min. Lesedauer
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den freiberuflichen Einkünften solche aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Die Rechtsprechung verlangt persönliche Qualifikation und Marktbetätigung des Berufsträgers. Unklar war, ob überwiegend administrative Tätigkeit neben minimaler Behandlungstätigkeit ausreicht. Mit Urteil vom 4.2.2025 (VIII R 4/22) entschied der BFH über die Frage, ob ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer, der überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb erbringt, dennoch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wenn er in geringfügigem, aber ausreichendem Umfang auch behandelnd am Markt tätig ist.

Sachverhalt und Entscheidung

AUSGABE: AStW 7/2025, S. 537 · ID: 50446994

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