Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

BMF ändert den AnwendungserlassBestätigung der ausländischen USt-IdNr. künftig nur noch elektronisch

Abo-Inhalt14.07.2025212 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

Anfragen an das BZSt zur Bestätigung ausländischer UmsatzsteuerIdentifikationsnummern können ab dem 20.7.2025 ausschließlich online erfolgen.

Bereits zum 1.1.2020 wurde die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG umfassend neu geregelt. Die Aufzeichnung einer gültigen ausländischen USt-IdNr. des Kunden mutierte – neben der korrekten Erfassung im MIAS – zu einer materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung. Die Finanzverwaltung lehnt die Steuerbefreiung damit ab, wenn keine gültige ausländische USt-IdNr. benannt wird. Auch die Zuordnung der Warenbewegung (§ 3 Abs. 6a UStG) hängt in Abholfällen von der Kunden-USt-IdNr. ab. Letztlich wirkt sich die USt-IdNr. auch auf die Besteuerung zahlreicher B2B-Dienstleistungen aus.

AUSGABE: AStW 8/2025, S. 551 · ID: 50477491

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte