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§ 23 EStGVeräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks
Abo-Inhalt14.07.2025168 Min. Lesedauer
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Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt. |
Sachverhalt
AUSGABE: AStW 8/2025, S. 579 · ID: 50477504
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