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Aug. 2025

§ 35 EStGSteuerermäßigung bei Gewerbeeinkünften im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Abo-Inhalt14.07.20251186 Min. Lesedauer

Bei der Bestimmung der Steueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.

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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 584 · ID: 50477507

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