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§ 35 EStGSteuerermäßigung bei Gewerbeeinkünften im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs
Abo-Inhalt14.07.2025174 Min. Lesedauer
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Bei der Bestimmung der Steueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren. |
Sachverhalt
AUSGABE: AStW 8/2025, S. 584 · ID: 50477507
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