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Aug. 2025

DatenschutzgrundverordnungStatthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs

Abo-Inhalt14.07.2025203 Min. Lesedauer

Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus der DSGVO auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 8/2025, S. 615 · ID: 50477600

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