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Aug. 2025

§ 4 UStGReitunterricht als Freizeitgestaltung

Abo-Inhalt14.07.2025177 Min. Lesedauer

Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und für die Teilnehmer typischerweise Teil ihrer Freizeitgestaltung. Nur in begründeten Ausnahmefällen dient der Unterricht der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung. Neben dem Reitunterricht erbrachte Zusatzleistungen wie Unterkunft und Verpflegung führen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig zu selbstständigen steuerpflichtigen Hauptleistungen.

Sachverhalt

AUSGABE: AStW 8/2025, S. 587 · ID: 50477509

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