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DatenschutzgrundverordnungStatthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs
Abo-Inhalt14.07.20251215 Min. Lesedauer
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Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus der DSGVO auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO. |
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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 615 · ID: 50477600
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